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Betäubungsmittelmissbrauch
Hierunter fällt sämtlicher Missbrauch und die Entwendung von Opiaten oder anderen in der Senioren-Residenz eingesetzten Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (vgl. insbesondere Anlage I bis III des BtMG).

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    Luisa Wermter
    Luisa Wermter
    Diplom-Juristin & Wissenschaftliche Mitarbeiterin
    Giannina Andreoli
    Giannina Andreoli
    Rechtsanwältin
    RA Prof. Dr. Hendrik Schneider
    RA Prof. Dr. Hendrik Schneider
    Kanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht

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