RH Senioren-Residenzen I GmbH
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Diebstahl →
Hierunter fällt die unerlaubte Wegnahme fremder Sachen, um sie selbst zu nutzen oder einem anderen zukommen zu lassen. Fremde Sachen können insbesondere Betriebsmittel, medizinische Verbrauchsmaterialien oder auch das Eigentum von Kollegen sowie Bewohnern sein.
Freiheitsberaubung →
Hierunter fällt insbesondere die Freiheitsberaubung eines Bewohners (z.B. durch Fixieren, Einsperren oder auch Sedieren), sofern sie außerhalb des rechtlich Zulässigen erfolgt.
Körperverletzung →
Hierunter fällt insbesondere Gewalt gegen Bewohner, Kollegen und grobe Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen.
Betäubungsmittelmissbrauch →
Hierunter fällt sämtlicher Missbrauch und die Entwendung von Opiaten oder anderen in der Senioren-Residenz eingesetzten Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (vgl. insbesondere Anlage I bis III des BtMG).
Sexuelle Belästigung/ Sexualdelikte →
Hierunter fallen sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch gegenüber Mitarbeitern oder Bewohnern.
Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz von Mitarbeitern →
Hierunter fallen beispielsweise Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze oder gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
Arbeitnehmerschutzvorschriften sind Vorschriften, die dem Schutz der Mitarbeiter dienen (z.B. Arbeitnehmer-Entsende-, Arbeitnehmerüberlassungs-, Arbeitsschutz-, Arbeitszeit-, Mindestlohngesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung).
Datenschutzverstöße →
Hierunter fallen beispielsweise die unberechtigte Offenlegung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, die zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden für natürliche Personen führen könnte.
Sonstige Straftaten →
Ihr Hinweis kann sich auch auf sonstige Straftaten beziehen, die in dieser Liste nicht genannt werden, sofern es einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit in einer RH Senioren-Residenz gibt.